So sollte der Gipsabfall aussehen:
und so nicht:

Der recyclingfähige Gipsabfall sollte trocken und frei von Störstoffen sein wie:

  • Eisen- und  Nichteisenmetallen
  • Bauschutt
  • HWL-Platten
  • Styropor
  • Dämmmaterial
  • Kunststoffen
  • Gipsfaserplatten*
  • Gas-/Porenbeton*
  • oder anderen Störstoffen.

*Die Annahme von sortenreinen Gipsfaserplatten sowie Gas- und Porenbeton ist möglich. Gipshaltige Abfälle aus dem Bau- und Abbruchbereich sollten nur aus unbelasteten Wohn-, Büro oder ähnlichen zweckbestimmten Herkunftsbereichen stammen.

Ab einem Störstoffanteil von größer 5 % sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

Folgende Stoffe sind generell von der Annahme ausgeschlossen:

  • Abfälle mit Asbest-Verunreinigungen
  • Brandabfälle
  • Biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Risikogruppen 3 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)

Die Annahmegrenzwerte orientieren sich an den Vorgaben des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.

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