So sollte der Gipsabfall aussehen:
und so nicht:
Der recyclingfähige Gipsabfall sollte trocken und frei von Störstoffen sein wie:
- Eisen- und Nichteisenmetallen
- Bauschutt
- HWL-Platten
- Styropor
- Dämmmaterial
- Kunststoffen
- Gipsfaserplatten*
- Gas-/Porenbeton*
- oder anderen Störstoffen.
*Die Annahme von sortenreinen Gipsfaserplatten sowie Gas- und Porenbeton ist möglich. Gipshaltige Abfälle aus dem Bau- und Abbruchbereich sollten nur aus unbelasteten Wohn-, Büro oder ähnlichen zweckbestimmten Herkunftsbereichen stammen.
Ab einem Störstoffanteil von größer 5 % sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Folgende Stoffe sind generell von der Annahme ausgeschlossen:
- Abfälle mit Asbest-Verunreinigungen
- Brandabfälle
- Biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Risikogruppen 3 und 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)
Die Annahmegrenzwerte orientieren sich an den Vorgaben des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.